UNTERSTÜTZUNG FÜR STUDIERENDE UND DEN WISSENSCHAFTLICHEN NACHWUCHS

UNTERSTÜTZUNG FÜR STUDIERENDE UND DEN WISSENSCHAFTLICHEN NACHWUCHS

8. Mai 2020

Studierende sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler werden angesichts der pandemiebedingten Einschränkungen besser unterstützt. Beim BAföG werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert. Für Studentinnen und Studenten, die wegen der Krise in eine finanzielle Notlage geraten, stellt der Bund 100 Millionen Euro bereit. Mit dem Gesetz, das der Bundestag jetzt beschlossen hat, reagieren die Koalitionsfraktionen auf die Beeinträchtigungen des Wissenschafts- und Hochschulbetriebs in Folge der Corona-Pandemie. Vorgesehen sind Erleichterungen und Flexibilisierungen sowohl für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Qualifizierungsphase als auch für Studentinnen und Studenten.

Konkret treten folgende Verbesserungen rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft:

Erstens: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wird um eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung ergänzt: Die Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, werden demnach um die Zeit pandemiebedingter Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs verlängert. Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, können um sechs Monate verlängert werden. Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler trotz der Sondersituation ihre Qualifizierungsziele weiterverfolgen können. Die Höchstbefristungsgrenze kann um weitere sechs Monate verlängert werden, wenn die Krise andauern sollte.

Zweitens: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird aufgrund der aktuellen Sondersituation ebenfalls ergänzt. Studierende sollen keine finanziellen Nachteile haben, wenn Vorlesungen wegen der Corona-Pandemie vorübergehend ausfallen oder der Semesterbeginn verschoben wird. Wer sich während der Corona-Krise in systemrelevanten Branchen und Berufen etwas hinzuverdient, soll dadurch keine Einbußen bei der BAföG-Förderung haben. Einkünfte aus entsprechenden Tätigkeiten werden daher nicht auf das BAföG angerechnet. Auch die Definition systemrelevanter Branchen und Berufe wird erweitert. Denn viele wollen mit anpacken, ob im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder in anderen Bereichen. Das soll noch besser honoriert und erleichtert werden. Dies gilt auch für Bezieherinnen und Bezieher von Aufstiegs-BAföG sowie von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch.

SPD-Fraktion setzt 100 Millionen Euro für Nothilfefonds für Studierende durch.

Die SPD-Fraktion hat außerdem im parlamentarischen Verfahren durchgesetzt, dass auch Studierende unter-stützt werden, die wegen der Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten, weil sie zum Beispiel ihren Nebenjob verlieren, aber keinen Anspruch auf BAföG haben. Um sie mit direkten Zuschüssen zu unterstützen, stellt der Bund 100 Mio. Euro für die Nothilfefonds der Studierendenwerke zur Verfügung. Mit dem Zuschuss können die Studierendenwerke jungen Menschen in akuten Notlagen schnell und unbürokratisch helfen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat außerdem dafür gesorgt, dass die Studienkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinslos gestellt werden. „Eine Öffnung des BAföG wäre ebenso wünschenswert gewesen, ist aber am ideologischen Widerstand von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek gescheitert“, kritisiert der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Oliver Kaczmarek. „Für die SPD-Fraktion steht im Vordergrund, dass diejenigen Studierenden, die aktuell unverschuldet in Not gekommen sind, auf einfachem Weg einen Zuschuss für ihren Lebensunterhalt erhalten können.

Dieses Ziel haben wir erreicht.“