Gebäudemodernisierungsgesetz

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich auf eine grundlegende Neuausrichtung der Wärmepolitik geeinigt. Das Ziel ist es, Klimaschutz mit Pragmatismus, Technologieoffenheit und Bezahlbarkeit zu vereinen.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:
Abschaffung des „Heizungsgesetzes“: Die strengen und bürokratischen Regelungen des GEG 2023 (insb. die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht) werden gestrichen. Es gibt keine Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten mehr.
Technologieoffenheit & Eigenverantwortung: Eigentümer entscheiden künftig selbst, welche Heizung in ihren Keller passt. Neben Wärmepumpen und Fernwärme bleiben auch moderne Gas- und Ölheizungen, Hybridlösungen sowie Biomasse und Wasserstoff zulässige Optionen.
Schutz des Bestands: Es gibt keine Verpflichtung zum Austausch funktionierender Heizsysteme. Der Fokus liegt auf Freiwilligkeit und Anreizen statt auf Zwang.
Stärkung der Fernwärme: Um die Bezahlbarkeit zu sichern, wird eine Preistransparenzplattform eingeführt. Zudem werden die Preisaufsicht gestärkt und eine Schlichtungsstelle eingerichtet, um Mieter und Eigentümer vor unangemessenen Wärmepreisen zu schützen.
Soziale Flankierung: Das Kostenneutralitätsgebot im Mietrecht wird moderat angepasst, um die Umstellung auf Fernwärme zu erleichtern, ohne die Mieter finanziell zu überfordern.
Weiterer Zeitplan:
Ostern 2026: Kabinettsbeschluss des Gesetzentwurfs.
Frühjahr 2026: Beratungen im Deutschen Bundestag.
Juli 2026: Geplantes Inkrafttreten.
