SPD-Kreisverband Mansfeld-Südharz zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

SPD-Kreisverband Mansfeld-Südharz zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

12. Dezember 2022

09.12.2022

Der SPD-Kreisverband begrüßt die im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vorgesehenen Entlastungen für die stationäre Gesundheitsversorgung. SPD-Kreisvorsitzender Mike Künzel: „Die im Gesetz aufgeführten Maßnahmen führen zu entscheidenden Verbesserungen.“

So wird unter anderem die Einführung einer verbindlichen Pflegepersonalbemessung geregelt, mit der Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, ausreichend Pflegekräfte zu beschäftigen. Hierfür ist die sogenannte „Pflegepersonalregelung 2.0“ vorgesehen. Durch das Gesetz wird eine freiwillige Pilotphase vorgeschaltet die 2023 gestartet wird. Ab 2024 ist die Regelung verpflichtend. Damit setzt man das Ziel, die Situation der Krankenhauspflege zu verbessern und die Beschäftigten zu entlasten.

Durch das Gesetz soll es außerdem eine auskömmliche Finanzierung von Kinderheilkunde (Pädiatrie) und Geburtshilfe geben, um die Krankenhäuser zu entlasten und einen Abbau von Kinderabteilungen entgegenzuwirken. 2023 und 2024 werden für die pädiatrischen Abteilungen pro Jahr 300 Mio. Euro und für die Geburtshilfeabteilungen 120 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt.

In der Kinderheilkunde ändert sich die Finanzierung darüber hinaus grundlegend: Krankenhäuser erhalten ein garantiertes Budget für diesen Bereich, auch dann, wenn sie weniger Behandlungen durchführen als geplant. Künftig können Krankenhäuser außerdem ihre Personalkosten für Hebammen vollständig von den Krankenkassen refinanzieren lassen.

Künzel: „Das sind gute Nachrichten auch für den Landkreis. Die beteiligten Akteure müssen darauf hinwirken, dass die Effekte v.a. für die jüngsten Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen spürbar werden!“