Gesetze treten ab Januar 2020 in Kraft
20. Januar 2020
Viele Gesetze treten 2020 in Kraft,
hier ein kleiner Überblick über die Neuerungen:
- Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG): Für die Förderung des
schienengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs werden die Mittel
verdoppelt. Statt 332 Mio. Euro stehen nun 665 Mio. Euro zur Verfügung. Mehr
Bahnhöfe, Schienen und Tunnel können neu- und ausgebaut werden und mehr
Passagiere befördern. - Wohngeldreform: Weil die Mieten in den vergangenen Jahren rasant gestiegen sind,
erhöhen wir das Wohngeld und weiten die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich
aus. Außerdem wird das Wohngeld künftig alle zwei Jahre automatisch an die
steigenden Mieten und Verbraucherpreise angepasst. Insgesamt profitieren von der
Wohngeldreform rund 660.000 Haushalte. - Neuregelungen zum Berufsbildungsgesetz: Nach Ausbildungsjahren gestaffelt
erhalten Azubis nun einen monatlichen „Mindestlohn“, der bis 2023 weiter ansteigt.
Geltende Tarifverträge werden nicht angetastet. Außerdem werden Azubis an
Berufsschultagen und Prüfungstagen freigestellt und erhalten Prüfungsliteratur
durch den Arbeitgeber. - Gesetzentwurf für die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht:
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum können
in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Um
die Attraktivität der Bahn zu verbessern, soll der Umsatzsteuersatz für Bahntickets
von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Diese Regelung gilt unbefristet. - Familienentlastungsgesetz: Der Kinderfreibetrag wird um 192 Euro auf 7.812 Euro
und der Grundfreibetrag um 240 Euro auf 9.408 erhöht. - Grundsicherung und Sozialhilfe: Ab 1. Januar 2020 erhöht sich das Arbeitslosengeld
II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um 1,88
Prozent. - Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro ab dem 1. Januar 2020.
- Beschäftigungsduldungsgesetz: Bundesweite Regelung für einen verlässlichen
Aufenthaltsstatus für gut integrierte Geduldete und Ausweitung der Ausbildungsduldung
auf Helferausbildungen. - Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung sinkt auf 2,4 %.
- Masern-Impfpflicht: Alle Kinder müssen beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten
die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen
vorweisen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson müssen die
Kinder in der Regel geimpft sein. Gleiches gilt für Beschäftigte in medizinischen und
in Gemeinschaftseinrichtungen. - Abschaffung Doppelverbeitragung: Durch den neuen Freibetrag zahlen 60 Prozent
der Betriebsrentnerinnen und -rentner de facto nur noch höchstens den halben
Beitragssatz. Auch die übrigen 40 Prozent werden spürbar entlastet. - Gesetz zum fairen Kassenwettbewerb: Der Finanzausgleich zwischen den Kassen
soll weiterentwickelt werden, damit alle Krankenkassen genug Geld für ihre
Behandlung haben. Lieferengpässe bei Arzneimitteln werden bekämpft, damit
sichergestellt werden kann, dass alle die Medikamente bekommen, die sie
benötigen. - Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz schaffen wir erstmalig die Grundlage für
eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus
Drittstaaten. Die Begrenzung auf Mangelberufe und eine Vorrangprüfung bei
Qualifikation und Arbeitsvertrag schaffen wir ab. - Erhöhung der Steuersätze der Luftverkehrssteuer: Im Gegenzug zur Absenkung der
Steuersätze auf Bahntickets werden die Steuersätze auf Flugtickets erhöht. Damit
wird klimafreundliches Verhalten belohnt. - Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen: Zukünftig besteht
die gesetzliche Verpflichtung, Behörden die Verschiebung von Gewinnen in andere
Staaten anzuzeigen. Das versetzt die Steuerbehörden in die Lage, noch effektiver
gegen Steuervermeidung und Steuerbetrug vorzugehen. - Sofortprogramm Pflege: Mit dem Gesetz werden spürbare Verbesserungen im Alltag
der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere
Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht. Ab 2020 werden die
Pflegepersonalkosten in Kliniken krankenhausindividuell vergütet. Statt der
Fallpauschalen-Finanzierung richtet sich jetzt die Zahl der Pflegenden nach dem
Pflegeaufwand.