Gesetze treten ab Januar 2020 in Kraft

Gesetze treten ab Januar 2020 in Kraft

20. Januar 2020

 

Viele Gesetze treten 2020 in Kraft,
hier ein kleiner Überblick über die Neuerungen:

  1. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG): Für die Förderung des
    schienengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs werden die Mittel
    verdoppelt. Statt 332 Mio. Euro stehen nun 665 Mio. Euro zur Verfügung. Mehr
    Bahnhöfe, Schienen und Tunnel können neu- und ausgebaut werden und mehr
    Passagiere befördern.
  2. Wohngeldreform: Weil die Mieten in den vergangenen Jahren rasant gestiegen sind,
    erhöhen wir das Wohngeld und weiten die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich
    aus. Außerdem wird das Wohngeld künftig alle zwei Jahre automatisch an die
    steigenden Mieten und Verbraucherpreise angepasst. Insgesamt profitieren von der
    Wohngeldreform rund 660.000 Haushalte.
  3. Neuregelungen zum Berufsbildungsgesetz: Nach Ausbildungsjahren gestaffelt
    erhalten Azubis nun einen monatlichen „Mindestlohn“, der bis 2023 weiter ansteigt.
    Geltende Tarifverträge werden nicht angetastet. Außerdem werden Azubis an
    Berufsschultagen und Prüfungstagen freigestellt und erhalten Prüfungsliteratur
    durch den Arbeitgeber.
  4. Gesetzentwurf für die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht:
    Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum können
    in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Um
    die Attraktivität der Bahn zu verbessern, soll der Umsatzsteuersatz für Bahntickets
    von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Diese Regelung gilt unbefristet.
  5. Familienentlastungsgesetz: Der Kinderfreibetrag wird um 192 Euro auf 7.812 Euro
    und der Grundfreibetrag um 240 Euro auf 9.408 erhöht.
  6. Grundsicherung und Sozialhilfe: Ab 1. Januar 2020 erhöht sich das Arbeitslosengeld
    II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um 1,88
    Prozent.
  7. Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro ab dem 1. Januar 2020.
  8. Beschäftigungsduldungsgesetz: Bundesweite Regelung für einen verlässlichen
    Aufenthaltsstatus für gut integrierte Geduldete und Ausweitung der Ausbildungsduldung
    auf Helferausbildungen.
  9. Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung sinkt auf 2,4 %.
  10. Masern-Impfpflicht: Alle Kinder müssen beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten
    die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen
    vorweisen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson müssen die
    Kinder in der Regel geimpft sein. Gleiches gilt für Beschäftigte in medizinischen und
    in Gemeinschaftseinrichtungen.
  11. Abschaffung Doppelverbeitragung: Durch den neuen Freibetrag zahlen 60 Prozent
    der Betriebsrentnerinnen und -rentner de facto nur noch höchstens den halben
    Beitragssatz. Auch die übrigen 40 Prozent werden spürbar entlastet.
  12. Gesetz zum fairen Kassenwettbewerb: Der Finanzausgleich zwischen den Kassen
    soll weiterentwickelt werden, damit alle Krankenkassen genug Geld für ihre
    Behandlung haben. Lieferengpässe bei Arzneimitteln werden bekämpft, damit
    sichergestellt werden kann, dass alle die Medikamente bekommen, die sie
    benötigen.
  13. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz schaffen wir erstmalig die Grundlage für
    eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus
    Drittstaaten. Die Begrenzung auf Mangelberufe und eine Vorrangprüfung bei
    Qualifikation und Arbeitsvertrag schaffen wir ab.
  14. Erhöhung der Steuersätze der Luftverkehrssteuer: Im Gegenzug zur Absenkung der
    Steuersätze auf Bahntickets werden die Steuersätze auf Flugtickets erhöht. Damit
    wird klimafreundliches Verhalten belohnt.
  15. Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen: Zukünftig besteht
    die gesetzliche Verpflichtung, Behörden die Verschiebung von Gewinnen in andere
    Staaten anzuzeigen. Das versetzt die Steuerbehörden in die Lage, noch effektiver
    gegen Steuervermeidung und Steuerbetrug vorzugehen.
  16. Sofortprogramm Pflege: Mit dem Gesetz werden spürbare Verbesserungen im Alltag
    der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere
    Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht. Ab 2020 werden die
    Pflegepersonalkosten in Kliniken krankenhausindividuell vergütet. Statt der
    Fallpauschalen-Finanzierung richtet sich jetzt die Zahl der Pflegenden nach dem
    Pflegeaufwand.