GANZTAGSBETREUUNG FÜR GRUNDSCHULKINDER 

GANZTAGSBETREUUNG FÜR GRUNDSCHULKINDER 

9. März 2020

 

Der Bundestag hat am Donnerstag das Ganztagsfinanzierungsgesetz beraten. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu einem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2025. In Deutschland haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, sobald ihr Kind das erste Lebensjahr vollendet hat. Aber was passiert nach der Einschulung? Für Kinder im Grundschulalter besteht dieser Rechtsanspruch nicht. Eltern stehen mit der Einschulung ihres Kindes also plötzlich vor einem großen Problem: Sie müssen eine Betreuung für ihr Kind an den Nachmittagen nach Schulschluss organisieren. Das soll sich ändern. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD und CDU/CSU vereinbart, bis zum Jahr 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einzuführen.

Denn klar ist: Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter erhöht die Teilhabechancen und ermöglicht
eine bessere individuelle Förderung der Kinder. Gleichzeitig unterstützen Ganztagsangebote die Eltern dabei, Beruf und Familie zu vereinbaren. In den letzten Jahren haben die Länder zwar die Infrastruktur für Bildung, Betreuung und Erziehung deutlich ausgebaut.
Allerdings reicht das Angebot noch nicht aus, um den Bedarf an ganztägigen Angeboten für Kinder im Grundschulalter zu decken. Hierfür braucht es einen bedarfsgerechten Ausbau von Hort- und Schulinfrastruktur in den Ländern und Gemeinden.
Das jetzt im Bundestag beratene Ganztagsfinanzierungsgesetz legt hierfür die finanziellen Grundlagen, damit
der Rechtsanspruch ab 2025 erfüllt werden kann. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund ein Sondervermögen in Höhe von zwei Milliarden Euro – jeweils eine Milliarde Euro in den Jahren 2020 und 2021 – bereitstellt, um die Länder beim Ausbau der Infrastruktur zu unterstützen und die Finanzierung des Ganztagsausbaus zu sichern.